Liebe Börsianerinnen, liebe Börsianer,

wenn man beispielsweise den mehrheitlich jugendlichen Aktivisten der Umweltbewegung Fridays for Future lauscht, gewinnt man rasch den Eindruck, dass die „Alten“ bisher viel zu wenig für die Klimawende unternommen hätten. Dieser Eindruck trügt allerdings. Tatsächlich hat die Politik besonders in Brüssel im Hintergrund einige ganz entscheidende Weichenstellungen im Kampf gegen die Erderwärmung vorgenommen.

So hat die EU-Kommission in den Jahren 2018 und 19 sechs zentrale Umweltziele formuliert. Dazu zählen unter anderem natürlich der Klimaschutz selbst, aber auch die Anpassung an den Klimawandel oder den Einstieg in eine Kreislaufwirtschaft. Dabei operieren die EU-Politiker keineswegs nur mit Verboten. Stattdessen möchte man die Unternehmen und besonders auch die Anleger für diese sechs Umweltziele motivieren und konstruktiv einspannen.

So sieht die sog. EU-Taxonomie bzw. die Taxonomie-Verordnung ab dem 1. Januar 2022 neue und umfassende Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen vor. Danach sollen die Unternehmen künftig nicht nur ihre üblichen Kapitalmarktberichte – also Quartals- und Jahreszahlen – vorlegen, sondern man soll vereinfacht gesprochen auch berichten, was man zuletzt für den Klimaschutz und ganz generell für den Umweltschutz geleistet hat.

Und die EU-Kommission gibt sich dabei nicht mit Symbolaktionen – einen Baum auf dem Betriebsgelände gepflanzt – zufrieden. Nein, man soll über seine ökologisch nachhaltigen Aktivitäten etwa auf Basis des erzielten Umsatzes berichten. Ein Beispiel: BMW wird dann berichten, dass man im abgelaufenen Geschäftsjahr 21,5 % seines Umsatzes mit Aktivitäten erzielt hat, die der Erreichung der genannten Umweltziele dienen. Oder: Linde wird ausführen, dass 62 % der Investitionen Taxonomie-konform waren, also dem Aufbau weiterer grüner Geschäftsmodelle dienten.

In einem zweiten Schritt sollen dann Finanzdienstleister wie Banken, Lebensversicherungen oder Fondsgesellschaften auf Basis dieser grünen Kennzahlen, nachhaltige Finanzprodukte konzipieren.

Das kann – fiktives Beispiel – ein ETF auf den Öko-DAX Top 10 sein. In diesen ETF packt dann die Fondsgesellschaft die 10 DAX-Unternehmen mit dem prozentual höchsten grünen Umsatzanteil oder den prozentual höchsten Investitionen in erneuerbare Energien oder ähnliches.

Von diesem neuen System werden natürlich einige Unternehmen wie z. B. die Hersteller von Windanlagen oder Entwickler von Sortier- und Rücknahmesystemen in besonderem Maße profitieren. Denn Unternehmen wie Vestas Wind, Nordex, Tomra Systems oder auch Umicore kommen im Rahmen der EU-Taxonomie auf ganz großartige Werte.

Mehr noch: Ich erwarte, dass solche Unternehmen bzw. ihre Aktien in den nächsten Monaten beharrlich besser abschneiden werden als die konventionelle Konkurrenz. Ganz generell wird die EU-Taxonomie mit der Zeit erhebliche Geldströme indirekt in grüne oder teilgrüne Aktien umleiten. Dann wird etwa eine VW-Aktie eben etwas stärker sein als die Daimler-Papiere, weil VW einen höheren Umsatzanteil mit E-Autos erzielt.

Bisher berichten die Mainstream-Medien noch kaum von diesen neuen Regeln oder neuen Berichtspflichten. Auch als Privatverbraucher werden wir mit den Bestimmungen der Taxonomie-Verordnung kaum jemals in direkten Kontakt kommen. Als Anleger freilich müssen wir die neue Kraft erkennen, die nun im Hintergrund am Kapitalmarkt wirkt und die Geldströme neu ausrichtet.

Ich habe meine Depots bereits entsprechend aufgestellt, um von dieser Welle, die hier anrollen wird, umfassend zu profitieren. Sie haben ähnliche Planungen und möchten künftig stärker als bisher vom Megatrend Klima- und Umweltschutz profitieren? Dann brauchen Sie meinen Börsendienst RENDITE TELEGRAMM. Hier spiele ich zurzeit unter anderem die Untertrends erneuerbare Energien, E-Mobilität und Kreislaufwirtschaft. Hier finden Sie weitere Informationen.

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